Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Linara Augsburg GmbH für Endverbraucher (im Folgenden „Kunden“)

Diese AGB gelten für alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünfte. Es gilt grundsätzlich die Textform, auch für Nebenabreden, ausgenommen, wenn der Vertrag durch digitale Unterschrift geschlossen wurde, so dass dann auch die digitale Form ausreicht.

I. Angebot und Unterlagen:

Alle Angebote sind (bis zum Vertragsabschluss) freibleibend. Dazugehörige Unterlagen, an denen wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vorbehalten, sind nur annähernd maßgebend. Die Weitergabe ist ausdrücklich untersagt.

II. Umfang und Leistung:

Maßgebend für den Umfang der Leistung ist der Inhalt des Vertrags in Textform. Ein von uns zugesagter Preis hat nur Bestand, wenn der in Auftrag gegebene Leistungsumfang nicht geändert wird und die vom Kunden benannten Daten und Vorgaben in vollem Umfang Bestand haben. Erforderliche technische Veränderungen bleiben vorbehalten und sind vom Kunden hinzunehmen, sofern diese dem Kunden unter Abwägung der beiderseitigen Interessen von uns und dem Kunden zumutbar sind. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich zugesagt worden sind. Die verbindliche Lieferzeit teilen wir mit, wenn mit dem Besteller alle technischen Details geklärt sind und alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen, insbesondere eine ggf. erforderliche Baugenehmigung. Fälle höherer Gewalt und unvorhersehbarer, unabwendbarer und schwerwiegender Ereignisse, wie z. B. Pandemie, Arbeitskämpfe bei uns oder unseren Lieferanten, Rohstoffmangel, Transportbruch, Elementarschäden sowie Lieferverzögerungen oder Fehllieferungen unserer Lieferanten berechtigen uns, zu entsprechenden späteren Terminen zu leisten und Teilleistungen zu erbringen. Wir werden unserem Kunden das Ende des Ereignisses anzeigen. Wir behalten uns vor, die uns obliegenden Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte und von uns geschulte Dritte erbringen zu lassen, wobei hierdurch ein Vertragsverhältnis zu dem Dritten nur mit uns begründet wird. Alleiniger Vertragspartner des Kunden bleiben wir. Vor Beginn der Montage hat der Kunde die Pflicht, die für die Aufstellung notwendigen Bedingungen und die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unsere Liefergegenstände reibungslos bis zur Einbaustelle transportiert werden können. Abnahme und Gefahrenübergang richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht die Parteien eine anderweitige Regelung getroffen haben. Dabei liegt eine Fertigstellung unserer Leistung als Voraussetzung einer Abnahme nach § 640 Abs. 2 BGB dann vor, wenn die im Vertrag genannten Leistungen abgearbeitet bzw. erbracht sind unabhängig davon, ob unwesentliche Mängel vorliegen oder nicht. Die Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen (siehe z. B. Landesbauordnung, Gemeindesatzung) ist Aufgabe des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

III. Preise und Zahlungsbedingungen:

Sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, ist der vereinbarte Preis wie folgt fällig: 1/3 nach technischer Ausarbeitung, 1/3 vor Montage, 1/3 nach Produktabnahme, fällig jeweils zu dem in der Rechnung genannten Zahlungstermin. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 5 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet. Abzüge sind nur zulässig, wenn diese im Einzelnen vereinbart sind. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Das Recht des Kunden, mit Gegenansprüchen aus anderen Rechtsverhältnissen aufzurechnen, steht ihm nur insoweit zu, als sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. Gewährleistung:

Für alle durch uns gelieferten und montierten Teile übernehmen wir eine Gewährleistung von fünf Jahren. Davon ausgenommen sind Elektro-, Beschattungs- und Verschleißteile (z. B. Batterien, bewegliche Beschläge). Hierfür gilt eine Gewährleistungszeit von zwei Jahren. Die Gewährleistung beginnt mit dem Tag der Abnahme der Leistung. Kommen verschiedene Arten der Nachbesserung in Betracht (z. B. Reparatur oder Austausch eines Einzelteils), steht uns die Wahl zwischen diesen Möglichkeiten zu.

V. Haftungsbegrenzung:

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz:

  • für alle Ansprüche wegen Mängeln, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben.
  • für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen von uns, unseren gesetzlichen Vertretern und/oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Pflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesen Fällen ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

VI. Rücktritt:

Bis zum Zeitpunkt des Produktionsbeginns gilt: Tritt der Kunde vom erteilten Auftrag zurück oder kündigt er den Vertrag, werden ihm pauschal 10% des Auftragswertes berechnet, sofern nicht der Kunde im Einzelfall andere Nachweise erbringt. Bei späterem Rücktritt oder späterer Kündigung erhöhen sich die Kosten entsprechend des Fertigungsgrades bzw. Bearbeitungsstands (z. B. Materialaufwand, Produktionskosten, Aufwendungen für Aufmaß, Statiken, Baugenehmigungen). Gleiches gilt für den Fall, dass wir den Vertrag kündigen oder zurücktreten, nachdem der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, wie z. B. den Abruf der Werkleistung oder der bestellten Ware, binnen der von uns gesetzten und mit Kündigungsandrohung versehenen Frist unterlässt und hierdurch in Verzug gerät. Wird erst beim Aufmaß festgestellt, dass die Montage aus technischen Gründen in der vorgesehenen Weise nicht möglich ist, so sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wird hierdurch nicht begründet, es sei denn, dass das Leistungshindernis für uns schon vor Vertragsschluss offensichtlich erkennbar gewesen wäre oder eine vertragliche Haupt- oder Nebenleistungspflicht durch uns oder von uns beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden wäre.

VII. Gerichtsstand:

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.


Geschäftsführer: Jens Krenitz

Stand: Juni 2020